Umzug Graz Bosnien und Herzegowina: Übersiedlung über die EU-Außengrenze
Wer den Umzug von Graz nach Bosnien und Herzegowina plant, verlässt nicht nur Österreich, sondern auch den Binnenmarkt. Das Land ist EU-Beitrittskandidat, aber weder Mitglied der Union noch Teil des Schengen-Raums. Anders als bei einer Übersiedlung nach Slowenien oder Kroatien gibt es deshalb eine Zollgrenze, eine Aufenthaltsfrage und ein Behördenverfahren auf der anderen Seite. Die folgenden Abschnitte ordnen, was davon wann zu erledigen ist.
Als Umzugsunternehmen in Graz laden wir bei Ihnen in Andritz, Geidorf, Puntigam oder Mariatrost ebenso wie in Raaba-Grambach, Kalsdorf oder Gratkorn. Den allgemeinen Ablauf bei weiten Strecken beschreibt der Fernumzug ab Graz; diese Seite behandelt nur, was für Bosnien und Herzegowina eine Rolle spielt. Wie wir ähnliche Ziele organisieren, sehen Sie auch unter österreichweit und innerhalb der Steiermark.
Drittland statt Binnenmarkt: Was der Zoll beim Hausrat verlangt
Ihr Hausrat verlässt mit der Fahrt das Zollgebiet der EU und kommt in einem Land an, das eigene Einfuhrregeln hat. Zwei Verfahren treffen sich dabei: Auf österreichischer Seite gehört bei der Ausfuhr aus der EU eine Ausfuhrmeldung zum Verfahren, die Grundlagen finden Sie im Ausfuhrverfahren des Unternehmensserviceportals. Ob und in welcher Form sie für Ihr Umzugsgut nötig ist, klären wir vorab mit der Ausgangszollstelle. Auf bosnischer Seite zählt die Einfuhrbefreiung für Personen, die ihren Wohnsitz verlegen.
Die Befreiung für Übersiedlungsgut in Bosnien und Herzegowina
Die bosnische Zoll- und Steuerverwaltung (UIO) regelt in einer Entscheidung über die Befreiung von Einfuhrabgaben, in der Fassung von 2018, die Einfuhr persönlicher Gegenstände bei Wohnsitzverlegung. Nach dem veröffentlichten Text gelten dafür unter anderem diese Bedingungen:
- Wer profitiert: bosnische Staatsbürger und Ausländer, die ein bewilligtes befristetes Aufenthaltsrecht von mindestens einem Jahr haben.
- Vorwohnsitz: Sie hatten zuvor mindestens zwölf Monate ununterbrochen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Bosniens und Herzegowinas.
- Eigene Nutzung: Die Gegenstände waren mindestens sechs Monate vor dem Wegzug in Ihrem Besitz und in Gebrauch und sollen im neuen Zuhause denselben Zweck erfüllen.
- Ausnahmen: Alkohol, Tabakwaren, gewerbliche Fahrzeuge und Berufsausrüstung sind von der Befreiung ausgenommen.
- Frist und Weiterverkauf: Die Abfertigung ist binnen zwölf Monaten nach Begründung des Wohnsitzes vorgesehen; ein Verkauf oder Verleih in der Sperrfrist ist nur nach Meldung beim Zollamt und Zahlung der Abgaben möglich.
- Unterlagen: Gefordert werden unter anderem ein Verzeichnis der eingeführten Gegenstände und der Nachweis des Wohnsitzes.
Für ausländische Staatsangehörige bedeutet das in der Praxis: Zuerst kommt der Aufenthaltstitel, dann der Möbelwagen. Der Neukauf vom Jänner-Abverkauf, ein neues Sofa oder ein neuer Kasten, zählt nicht automatisch zum befreiten Übersiedlungsgut. Vorschriften ändern sich, das Zollamt am künftigen Wohnort gibt Ihnen verbindlich Auskunft.
Einreise, Aufenthalt und Meldung: Vom Meldezettel zum Aufenthaltstitel
Als Österreicherin oder Österreicher kommen Sie ohne Visum für bis zu 90 Tage innerhalb von sechs Monaten ins Land. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist nötig, der bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gilt. Das fasst das Außenministerium in seiner Reiseinformation zu Bosnien und Herzegowina zusammen. Wer länger bleiben will, beantragt bei der zuständigen Stelle für Ausländerangelegenheiten einen befristeten Aufenthalt.
Daheim in Graz beginnt die Übersiedlung mit der Abmeldung des Hauptwohnsitzes. Nach Angabe von oesterreich.gv.at erfolgt sie innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Wohnung aufgegeben haben. Heben Sie die Abmeldebestätigung samt Meldezettel-Unterlagen gut auf. Nach den Angaben des ÖAMTC müssen sich Reisende bei einem Aufenthalt ab drei Tagen binnen 48 Stunden bei der nächsten Polizeistation melden; in Hotels übernimmt das meist die Unterkunft. Für die dauerhafte Anmeldung am neuen Wohnort gelten die Vorgaben der bosnischen Behörden.
Von der Steiermark über Slowenien und Kroatien nach Bosnien
Der Landweg führt aus der Steiermark über Slowenien und Kroatien. Beide Länder gehören zum Schengen-Raum; die eigentliche Kontrolle findet erst an der Grenze zu Bosnien und Herzegowina statt. Dort gilt Passkontrolle, und für Fahrzeuge und Ladung kommt der Zoll dazu. Wartezeiten am Übergang lassen sich nicht seriös vorhersagen, deshalb planen wir Puffer ein und stimmen die Ankunft mit Ihnen ab. Kleinere Grenzübergänge sind nach den Hinweisen des ÖAMTC oft nur tagsüber geöffnet, die Hauptübergänge nach Kroatien meist rund um die Uhr.
Maut statt Vignette
Bosnien und Herzegowina kennt keine Vignettenpflicht, dafür werden auf einzelnen Autobahnabschnitten Mautstationen betrieben, in der Föderation und in der Republika Srpska mit getrennten Systemen. Für Slowenien und Kroatien sowie für die Fahrt über die A9 gelten jeweils eigene Regeln, bei schweren Lkw mit streckenabhängiger Maut. Für Sie ist das ein Thema, das wir für unsere Fahrzeuge vor der Abfahrt klären.
Winter und Fahrzeug
Für Pkw gilt in Bosnien laut ÖAMTC vom 1. November bis 1. April Winterreifenpflicht; Spikereifen sind verboten. Wer sein eigenes Auto mitnimmt, sollte die Internationale Versicherungskarte mit der Länderkennung BIH dabeihaben. Wohnen Sie dauerhaft vor Ort, muss die Einfuhr und Zulassung des Fahrzeugs gesondert geklärt werden.
Sarajevo, Mostar, Banja Luka: Wohin die Übersiedlung geht
Bosnien und Herzegowina besteht aus der Föderation, der Republika Srpska und dem Brčko-Distrikt. Das beeinflusst Verwaltung, Mautsystem und Behördenweg. Für folgende Orte holen wir Ihr Übersiedlungsgut in Graz oder Graz-Umgebung ab:
Föderation Bosnien und Herzegowina
Der Umzug nach Sarajevo führt in die Hauptstadt, deren Hanglagen und engen Gassen oft schmale Zufahrten bedeuten. Mit der Übersiedlung nach Mostar geht es in die Herzegowina. Im Norden liegen Tuzla und Zenica, wo wir vor der Fahrt Stiege, Lift und Zufahrt der Zieladresse mit Ihnen abklären.
Republika Srpska
In die Republika Srpska übersiedeln wir nach Banja Luka, Doboj und Prijedor. Der Weg dorthin führt je nach Ziel über andere Grenzübergänge und Mautabschnitte.
Beiladung oder Direktfahrt: Wie Ihr Umzug von Graz nach Bosnien und Herzegowina fährt
Bei kleineren Mengen kommt eine Beiladung in Frage, wenn Sie keinen festen Einzugstermin haben. Wegen der Zollabfertigung an der Grenze muss aber jede Sendung vollständig erfasst sein, dabei hilft das Inventar. Wer schnell am Ziel sein muss oder empfindliches Gut wie Klavier oder Antiquitäten transportiert, fährt mit der Direktfahrt sicherer. Worauf die Kosten beruhen, lesen Sie unter Kosten und Preise; einen Preis nennen wir erst nach der Besichtigung.
Zeitplan für den Umzug von Graz nach Bosnien und Herzegowina
- Aufenthalt klären: Aufenthaltstitel bei der bosnischen Behörde beantragen und den Bescheid abwarten.
- Zoll vorbereiten: Inventarliste anlegen, Rechnungen für Neues getrennt halten, Zollamt am Zielort kontaktieren.
- Abmelden: In Graz binnen drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes abmelden.
- Packen und Verladen: Die Möbelpacker verpacken, demontieren und laden am Stiegenhaus, Lift oder Parkplatz in Ihrem Bezirk.
- Grenze und Zustellung: Zollabfertigung, Fahrt zur Zieladresse, Aufbau.
Vor der Grenze ausmisten: Was in Graz bleibt
Jede Kiste, die über die Grenze fährt, muss im Inventar stehen und beim Zoll vorgezeigt werden können. Das ist ein guter Anlass, vorher auszumisten. Sperrmüll und Altes bringen Sie in Graz zum Altstoffsammelzentrum (ASZ); wir übernehmen auf Wunsch auch eine Entrümpelung in Graz. Alles, was nicht mitreist, muss weder verpackt noch verladen noch abgefertigt werden. Sessel, Kasten und Regale, die in der neuen Wohnung keinen Platz finden, lassen sich so sinnvoll aussortieren, bevor der Möbelwagen kommt.
Bei der Abholung in Graz hilft uns eine genaue Beschreibung der Zufahrt. In der Altstadt, rund um den Hauptplatz oder am Fuß des Schlossbergs ist die Zufahrt vorab zu klären; in Reininghaus oder Liebenau ist sie meist einfacher. Wir stimmen Halteverbot und Ladezone rechtzeitig mit Ihnen ab, die Bewilligung läuft über die zuständige Behörde der Stadt Graz.
Bei Zoll und Aufenthalt gilt: Wir koordinieren Termine, Inventar und Transport, verbindliche Auskünfte geben aber die österreichische Ausgangszollstelle und die bosnischen Behörden. Als Grazer Übersiedlungsfirma sagen wir Ihnen offen, wenn eine Frage nur dort zu klären ist.
Häufige Fragen zum Umzug Graz Bosnien und Herzegowina
Braucht der Hausrat bei einer Übersiedlung von Graz nach Bosnien und Herzegowina eine Zollabfertigung?
Ja, denn Bosnien und Herzegowina gehört weder zur EU noch zum Zollgebiet der Union. Das Umzugsgut wird bei der Einfuhr beim bosnischen Zoll angemeldet. Persönliche Gegenstände für den Haushalt können unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei eingeführt werden. Welche das im Einzelfall sind, klärt das zuständige bosnische Zollamt. Wir bereiten Inventarliste und Unterlagen mit Ihnen vor.
Kann ich als Österreicherin oder Österreicher einfach nach Bosnien und Herzegowina übersiedeln?
Für Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von sechs Monaten benötigen Österreicher laut ÖAMTC und Außenministerium kein Visum. Wer dauerhaft bleiben will, braucht darüber hinaus einen Aufenthaltstitel, den die bosnische Ausländerbehörde erteilt. Beantragen Sie ihn rechtzeitig, am besten bevor der Möbelwagen losfährt.
Muss ich mich in Graz abmelden, bevor ich nach Bosnien und Herzegowina übersiedle?
Ja, die Abmeldung des Hauptwohnsitzes ist in Österreich vorgesehen; die Frist von drei Tagen nennt oesterreich.gv.at. Heben Sie die Abmeldebestätigung auf, denn die bosnischen Behörden und der Zoll können einen Nachweis für den Wohnsitzwechsel verlangen.
Gibt es für die Strecke von der Steiermark nach Bosnien eine eigene Vignette?
Bosnien und Herzegowina verlangt keine Vignette, erhebt aber auf einzelnen Autobahnabschnitten Maut an Mautstationen. Auf dem Weg dorthin fallen zudem die Mautsysteme in Österreich, Slowenien und Kroatien an. Die Systeme ändern sich, deshalb klären wir sie vor jeder Fahrt für unsere Fahrzeuge.
Darf ich mein Auto nach der Übersiedlung in Bosnien weiter mit österreichischem Kennzeichen fahren?
Für kurze Aufenthalte reist das Fahrzeug mit Zulassungsschein und Versicherungsnachweis ein. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft verlegt, muss die Einfuhr und Zulassung seines Pkw mit den bosnischen Stellen klären. Tun Sie das bitte vor der Abfahrt, nicht erst nach der Ankunft.
Wie lange dauert eine Übersiedlung von Graz nach Bosnien und Herzegowina?
Die Fahrt selbst ist eine Frage von Stunden bis Tagen und hängt vom Ziel, vom Grenzübergang und von der Zollabfertigung ab. Verbindliche Zeiten nennen wir Ihnen nach der Besichtigung, wenn Abholadresse, Zieladresse und Umzugsgut feststehen.
Ihr Angebot für den Umzug von Graz nach Bosnien und Herzegowina
Über die Anfrageseite nennen Sie uns Abholort, Zielort in Bosnien und Herzegowina, Zimmerzahl und Wunschtermin. Servus und Grüß Gott: Wir melden uns mit einem unverbindlichen Vorschlag. Besonderheiten wie Klavier, Lift oder enge Stiegen bitte gleich dazuschreiben. Jetzt Angebot für Ihren Umzug einholen oder rufen Sie +43316440196 an.